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Firmengründung in der Türkei

Gute Gründe, in der Türkei zu investieren und ein Unternehmen zu gründen:

Erfolgreiche und stabile Wirtschaftslage
Hohe Bevölkerungszahl, vor allem junge Leute
Ein liberales und reformfreundliches Land
Gute Infrastruktur
Zentrale Lage zwischen Europa und Asien
Niedrige Steuersätze

Der Hauptvorteil ist eine loyale und respektvolle Haltung gegenüber den Anlegern. Ausländische Unternehmer arbeiten zu den gleichen Bedingungen wie einheimische Unternehmen.

Es gibt verschiedene Arten von Organisations- und Rechtsformen für Nichtansässige in der Türkei:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket);
Aktiengesellschaften offener und geschlossener Art (Anonim Şirket);
Kommanditgesellschaft (Komandit Şirket);
Kollektivunternehmen (Kollektif Şirket);
Genossenschaft (Kooperatif).

Es ist auch möglich, eine solche Organisations- und Rechtsform als Einzelunternehmer zu unterscheiden, aber in der Regel übt ein Einzelunternehmer seine finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten aus, indem er eine der oben genannten Formen, hauptsächlich eine GmbH, wählt, der er am nächsten steht Inhalt. Wenn ein Einzelunternehmer als Einzelunternehmen eröffnet wird, bestehen die wesentlichen Unterschiede darin, dass er weder einen Buchhalter noch einen Anwalt im Staat benötigt; ein Einzelunternehmer zahlt Steuern nach einem progressiven Steuersatz, im Gegensatz zu einem festen Steuersatz für juristische Personen; er haftet für Verbindlichkeiten mit seinem persönlichen Eigentum; die Eröffnung eines Einzelunternehmers ist über das E-Government-System E-Devlet möglich; die Erklärung des genehmigten Kapitals und generell das Bestehen der Satzung selbst sind nicht zwingend. Außerdem kann ein Einzelunternehmer im Gegensatz zu einer juristischen Person jederzeit geschlossen werden, ohne den Liquidationsprozess einzuleiten.

Nach der Wahl der Organisationsform ist es notwendig, das Vorhandensein einer Reihe von Einschränkungen und Anforderungen zu berücksichtigen:

Ein Hinweis auf die Art der Tätigkeit und den eindeutigen Namen des Unternehmens, wobei zumindest die ersten drei Wörter nicht mit dem Namen anderer türkischer Unternehmen übereinstimmen dürfen.
Bei der Verwendung von Wörtern wie „Türkisch“, „Türkei“ im Namen ist eine Genehmigung des Ministerrats der Republik Türkei einzuholen.
Fremdwörter können im Namen enthalten sein, wenn mindestens einer der Gründer Staatsbürger eines anderen Staates ist.

Ausländer dürfen sich nicht an Tätigkeiten wie Notarbeglaubigungen, juristischen Dienstleistungen, Arzneimitteln und vielen anderen beteiligen.

Im Allgemeinen sieht die Organisation und Registrierung einer juristischen Person wie folgt aus:

1. Zunächst ist es notwendig, einen verantwortungsvollen Buchhalter mit Berufserfahrung zu finden, der sich um alle finanziellen Fragen – Einnahmen, Ausgaben, Steuern – kümmert.

2. Stellen Sie einen Antrag auf Registrierung bei einem speziellen Buchhaltungsdienst MERSIS, in dem nach der Registrierung des Unternehmens eine eindeutige Nummer zugewiesen wird.

3. Bereiten Sie ein Dokumentenpaket für die Registrierung vor:

Originale und Kopien der Reisepässe aller Eigentümer des Unternehmens;
Satzung und Bescheinigung über die Tätigkeit des Unternehmens;
Dokumente, die die Vollmacht des zeichnungsberechtigten Vertreters der Gesellschaft bestätigen (notariell beglaubigte Vollmacht, Verwaltungsauftrag);
ausgefüllter Antrag bei der Handelskammer;
Unterlagen zur Anmietung oder zum Kauf eines Büros für das Unternehmen;
2 Fotos auf weißem Hintergrund für jeden Gründer. Das gesamte Dokumentenpaket muss notariell beglaubigt werden.

4. Registrieren Sie sich und erhalten Sie die Steuernummer, die für die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich ist, auf das das genehmigte Kapital eingezahlt wird.

5. Zahlen Sie 0,04 % des Betrags des genehmigten Kapitals auf das Konto der Antimonopolbehörde ein.

6. Zahlen Sie 25 % des genehmigten Kapitalbetrags auf ein offenes Bankkonto ein.

Die restlichen 75 % müssen innerhalb der nächsten 2 Jahre nach der Registrierung bezahlt werden. Sie können jedoch den gesamten Betrag auf einmal einzahlen. Wichtig ist, dass im Falle eines Arbeitsvisums der gesamte Betrag vor der Firmenregistrierung vollständig auf das Verrechnungskonto eingezahlt werden muss.

7. Nach Zahlung aller Beiträge und Vorbereitung der Gründungsdokumente ist es notwendig, einen Antrag bei der Handelsregisterdirektion einzureichen, wo das Unternehmen registriert wird.

Nach der Registrierung erhält der Kunde beglaubigte und unterschriebene Dokumente. Informationen über die neu gegründete juristische Person werden automatisch an den Steuerdienst übermittelt. Die Registrierungsphase eines Unternehmens in der Türkei dauert etwa 15 Tage.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Eröffnung und Anmeldung Ihres eigenen Unternehmens. Sie müssen sich in der Türkei nicht allein den Behörden stellen und die erforderlichen Genehmigungen selbst einholen. Die Eröffnung und Registrierung Ihres eigenen Unternehmens jeglicher Ausrichtung ist bei unserem Team von Fachleuten ein angenehmer und einfacher Prozess

Unsere Manager beantworten gerne Ihre Fragen zu jedem für Sie passenden Zeitpunkt.